Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft

Erste Änderungen des neuen Verpackungsgesetzes treten in Kraft

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Eine Novelle soll den Vollzug des Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Zum 03.07.2021 greifen im Rahmen des VerpackG2 allgemeine Änderungen, z. B. die Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Endverbraucher*innen.

Ab 2022 wird es für uns als Getränkebranche dann nochmal interessant: Bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht für Säfte und andere Getränke in Einweg-Pfandflaschen und Dosen entfallen. Ein aus unserer Sicht längst überfälliger Schritt.

Das komplette VerpackG2 ist hier einsehbar.

Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

Bund hält mit Kurzarbeitergeld gegen Corona

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Um diesen erfolgreich entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert.

„Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Aus diesem Grund handelt die Bundesregierung jetzt schnell und unbürokratisch: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird erleichtert. Altmaier betont, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit. Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet wird, geht Heil davon aus, dass dieses noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an soll es zunächst bis Ende des Jahres gelten.

Die konkreten Maßnahmen des Gesetzes finden Sie hier. Wir informieren unsere Mitglieder weiterhin regelmäßig zu der aktuellen Lage und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Foto: © Olaf Kosinsky