Staatssekretär Thomas Bareiß besucht Getränkefachmarkt Mebold

Staatssekretär Thomas Bareiß besucht Getränkefachmarkt Mebold

v. l. n. r.: Franz Demattio, Sandy Eppler, Thomas Bareiß MdB, Andreas Mebold

 

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß besuchte gestern eines unserer Mitglieder: den Getränkefachmarkt Mebold in Albstadt. Eingeladen wurde er von Franz Demattio, Beiratsmitglied des BV GFGH und Geschäftsführer der Getränke- Fachgroßhandels-Kooperation Süd (GEFAKO) zu der Mebold gehört. Thomas Bareiß informierte sich bei ihm, Geschäftsführer Andreas Mebold und der kaufmännischen Leiterin der GEFAKO, Sandy Eppler, über die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Getränkefachgroßhandel.

Nach einer Betriebsbesichtigung stellten sie ihm die Marktstrukturen im Getränkefachgroßhandel vor. Insbesondere informierten sie ihn über die Corona-bedingte Umsatzsituation im Gastronomie-, Veranstaltungs- und Getränkefachmarktbereich. Sie nutzten den Besuch des Staatssekretärs für Wirtschaft und Energie, um mit ihm über die Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III zu sprechen. Sie zeigten ihm auf: Mehr als ein Drittel der Getränkefachgroßhändler haben keinen Anspruch auf Wirtschaftshilfen und fallen durchs Raster. Die Zahl stammt aus einem Trendbarometer unseres Verbandes von April. In einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2021 forderten wir bereits dringend eine Anpassung der Überbrückungshilfe III. Denn wer nur einen Prozentpunkt unter der Umsatzverlustgrenze von 30 Prozent liegt, erhält aktuell nichts. Dabei belasten die fehlenden Einnahmen die Betriebe über Monate und haben teilweise erhebliche wirtschaftliche Folgen. Entlassungen oder gar Unternehmensschließungen können die Folge sein. Bareiß gab an, die aufgezeigten Diskrepanzen im Ministerium prüfen zu lassen und versprach den begonnenen konstruktiven Dialog mit dem Getränkefachgroßhandel fortzusetzen.

Der Mebold Wein- und Getränkehandel ist in Bareiß‘ Wahlkreis nicht unbekannt. 2020 gewann das Unternehmen den BranchenwettbewerbDeutschlands bester Getränkefachgroßhandel“ in der Kategorie Großfläche ab 500 qm. Bei dem Wettbewerb werden jedes Jahr Märkte mit einzigartiger Sortimentsleistung, besonderen Vermarktungskonzepten, werthaltigen Verkaufsstrategien oder kreativer Flächenkonzepte von einer fachkundigen Jury ausgezeichnet.

Gemeinsame Pressemitteilung: Verbände starten Mineralwasser-Kampagne

Gemeinsame Pressemitteilung: Verbände starten Mineralwasser-Kampagne

Gemeinsame Pressemitteilung: Verbände starten Mineralwasser-Kampagne

 

 

Natürliches Mineralwasser ist einzigartig

 

Düsseldorf/Ascheberg/Bonn, 25. Mai 2021 – Wohl kaum etwas ist so wichtig für Mensch und Natur wie das Element Wasser. Doch Wasser ist nicht gleich Wasser. Zwischen natürlichem Mineralwasser und Leitungswasser werden allzu oft Vergleiche gezogen, die den unterschiedlichen Charakteristika beider Wasserarten nicht gerecht werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) und der Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (VDGE) zusammen mit dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) die branchenübergreifende Kommunikationskampagne „Pro Mineralwasser“ initiiert. Ziel ist es, natürliches Mineralwasser in den Fokus der Verbraucher:innen zu rücken und über die Vorzüge des qualitativ hochwertigen Naturprodukts zu informieren. Der Getränkehandel und die deutschen Mineralbrunnen gaben nun den Startschuss für die gemeinsamen Aktivitäten.

„Den Konsumentinnen und Konsumenten wird von verschiedenen Seiten suggeriert, dass Leitungswasser eine gleichwertige Alternative zu natürlichem Mineralwasser sei. Leitungswasser und Mineralwasser sind jedoch zwei grundverschiedene Produkte. Hierüber wollen wir informieren und aufklären“, erläutert Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH, das Ziel der breitangelegten Kommunikationsinitiative. In den mehr als 8.000 Verkaufsstellen des Getränkefachhandels und des Getränke-Einzelhandels in Deutschland werden Verbraucher:innen ab heute mit verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen auf den besonderen Wert des Naturprodukts Mineralwasser aufmerksam gemacht. Sie erhalten die Möglichkeit, sich direkt am Point of Sale (POS) über die wesentlichen Aspekte von natürlichem Mineralwasser zu informieren und auf dieser Basis eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Insbesondere sollen dabei den Verbraucher:innen auch die Unterschiede zum Wasser aus dem Hahn verdeutlicht werden. „Mineralwasser gehört zu den wichtigsten Absatzsegmenten unserer Mitglieder. Mit der Kampagne möchten wir die einzigartigen Vorzüge des Naturprodukts Mineralwasser, das eben nicht gleichwertig durch Leitungswasser und Wassersprudler ersetzt werden kann, anschaulich in den Fokus rücken“, erklärt Andreas Vogel, Vorstand des VDGE.

Wesentlich mitgestaltet wird die Informationskampagne von den rund 200 Mineralbrunnen in Deutschland. Dabei stehen verschiedene Aktivitäten in den sozialen Medien sowie lokale und regionale Aktionen im Mittelpunkt. „Natürliches Mineralwasser zeichnet sich durch seine hohe Qualität und Reinheit, die große Vielfalt dieses einzigartigen Naturprodukts und damit verbunden durch einen unverwechselbaren Geschmack jedes einzelnen Mineralwassers aus. Diese Botschaften wollen wir wahrnehmbar in die Fläche tragen“, betont Udo Kremer, Geschäftsführer des VDM. „Die Menschen in Deutschland decken ihren Flüssigkeitsbedarf von etwa 1,5 Litern pro Tag zu einem Drittel mit natürlichem Mineralwasser. Es ist damit das beliebteste Kaltgetränk in Deutschland und leistet einen wertvollen Beitrag zu einer gesunden Ernährung.“

Im Mittelpunkt der branchenübergreifenden Kampagne stehen die vier Themenbereiche Vielfalt & Geschmack, Kreislaufwirtschaft, Sicherheit und Naturreinheit. In den kommenden Monaten wird eine Reihe von aufmerksamkeitsstarken Motiven mit aussagekräftigen Slogans veröffentlicht, die die Kernthemen aufgreifen und die Vorteile von natürlichem Mineralwasser hervorheben.

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. (BV GFGH) setzt sich für die Interessen seiner rund 500 mittelständischen Unternehmen des Getränkefachgroßhandels ein, die über 80 Prozent aller Biere, 40 Prozent aller Mineralwässer, 30 Prozent aller Erfrischungsgetränke sowie 20 Prozent aller fruchthaltigen Getränke managen. 2018 erwirtschafteten rund 47.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 3.500 deutschen Betrieben einen Jahresumsatz von rund 23 Milliarden Euro. Die Mitgliedsunternehmen des BV GFGH haben daran einen Anteil von etwa 80 Prozent.

Der Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.(VDGE) vertritt die Interessen von rund 2.350 und damit knapp 30 % der insgesamt ca. 8.000 Getränkefachmärkte in Deutschland. Als wichtiger Wirtschaftsfaktor in ihrer Region stehen seine Mitglieder für stabile Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung. Die angeschlossenen Getränkefachmärkte gewährleisten bundesweit einen zügigen und sicheren Einkauf, bei dem aus einem umfangreichen Warensortiment unter besonderer Betonung ökologisch vorteilhafter regionaler Marken und Mehrweggebinde mit gutem Gewissen nachhaltige Kaufentscheidungen getroffen werden können.

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) vertritt die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche. Die rund 200 überwiegend kleinen und mittleren deutschen Mineralbrunnen-Betriebe füllen über 500 verschiedene Mineral- und 27 Heilwässer sowie zahlreiche Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke ab. Mit rund 12.500 Arbeitnehmern sind sie wichtige Arbeitgeber der Ernährungsindustrie. Im Rahmen der Anfang 2021 gemeinsam mit der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB) gestarteten Brancheninitiative „Klimaneutralität 2030“ begleitet der VDM die deutschen Mineralbrunnen auf dem Weg in die Klimaneutralität. Bis spätestens zum Jahr 2030 soll die gesamte Prozesskette von natürlichem Mineralwasser klimaneutral gestellt werden.

Bei Rückfragen:
VDM – Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.
Maik Hünefeld, Leiter Kommunikation
Tel.: 0228 – 95990-21
E-Mail: maik.huenefeld@vdm-bonn.de

Corona-Umfrage des französischen GFGH-Verbands: Umsatzeinbrüche von durchschnittlich 45 Prozent

Corona-Umfrage des französischen GFGH-Verbands: Umsatzeinbrüche von durchschnittlich 45 Prozent

Corona-Umfrage des französischen GFGH-Verbands: Umsatzeinbrüche von durchschnittlich 45 Prozent

Unser Trendbarometer aus April 2021 macht deutlich: Die Auswirkungen der Pandemie auf den Getränkefachgroßhandel sind enorm. Im Durchschnitt erlitten die befragten Unternehmen 2020 im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbußen von 30 Prozent. Auch unsere französischen Kollegen, die Federation Nationale des Boissons (FNB), wollten wissen, wie es ihren Mitgliedern ein Jahr nach Beginn der Pandemie geht und führten eine Umfrage durch.

Das Ergebnis: Im Durchschnitt mussten französische GFGH 2020 einen Umsatzeinbruch von 45 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verkraften. Somit fallen die Umsatzrückgänge noch einmal drastischer aus als bei den deutschen Unternehmen in der Branche. 30 Prozent der befragten Unternehmen gaben sogar einen Umsatzverlust von über 50 Prozent an. Bei 10 Prozent ist der Verlust größer als 60 Prozent. Die Umfrage zeigt neben dem enormen Umsatzverlust außerdem eine Erhöhung der Verschuldung, insbesondere durch die Inanspruchnahme des PGE (85 Prozent der betroffenen Unternehmen). Das PGE (prêt garanti par l’État) ist ein staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen aus 2019.

85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren von Kurzarbeit betroffen, wobei der Anteil in administrativen Bereichen wie der Buchhaltung mit 77 Prozent etwas geringer ausfiel. Schließlich zeigt die Umfrage, dass 91 Prozent der Unternehmen, die das PGE in Anspruch genommen haben, aufgrund der andauernd schlechten wirtschaftlichen Lage die geplante Rückzahlungsfrist verlängern mussten.

Die Umfrage erfolgte vom 26. Februar bis zum 10. März 2021 unter 136 Unternehmen aller Größen. Zusammen stellen sie 29 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor dar.

Pressemitteilung: Corona-Hilfen für Getränkefachgroßhandel nicht ausreichend

Pressemitteilung: Corona-Hilfen für Getränkefachgroßhandel nicht ausreichend

Corona-Hilfen für Getränkefachgroßhandel nicht aussreichend

Pressemitteilung vom 12.05.2021

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. stellt Ergebnisse der aktuellen Mitgliederbefragung vor:

  • Getränkefachgroßhandel rechnet auch langfristig mit Umsatzverlusten und erheblichen Strukturveränderungen durch die Corona-Pandemie
  • Anpassungen der Überbrückungshilfe III gefordert: Etwa 32 Prozent der befragten Unternehmen erhalten keine Wirtschaftshilfen und fallen durchs Raster

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. erfasst in seinem aktuellen Trendbarometer aus April 2021 das Stimmungsbild von über 200 Mitgliedern in Bezug auf die Corona-Pandemie. Die Ergebnisse zeigen: Neben Herausforderungen finanzieller wie organisatorischer Natur rechnen die Befragten 2021 und 2022 mit Einbußen aufgrund von Betriebsschließungen durch Insolvenz in der Gastronomie oder verändertem Kaufverhalten der Kosumentinnen und Konsumenten. „Die Rücklaufquote dieser Mitgliederbefragung war mit weit über 40 Prozent sehr hoch und gibt somit ein gutes Stimmungsbild der Branche wieder“, erläutert Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.

Überbrückungshilfe III: Mehr als ein Drittel der Unternehmen erhalten nichts

Über 80 Prozent der befragten Getränkefachgroßhändler geben an, stark von der Schließung der Gastronomie und der Absage von Veranstaltungen durch die Pandemie betroffen zu sein. Nur knapp 18 Prozent tangiert das weniger stark oder kaum und lediglich 2 Prozent haben aufgrund ihrer unternehmerischen Ausrichtung (LEH-Streckengeschäft oder Getränkeeinzelhandel) gar keine Einschränkungen zu verzeichnen.

Im Vergleich zu 2019 verzeichnen die Unternehmen in 2020 im Durchschnitt jedoch rund 30 Prozent Umsatzeinbußen. Dirk Reinsberg: „Ein temporärer Umsatzrückgang in dieser Größenordnung ist für die Betriebe zu verkraften – aber über einen Zeitraum von sechs Monaten, wie wir ihn aktuell in der zweiten Phase des Lockdowns erleben müssen, ist das nicht zu stemmen.“

Das Problem: Überbrückungshilfe erhalten nur die Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Umsatzrückgang verzeichnen. „Wer auch nur einen Prozentpunkt darunter liegt, erhält nichts. Dabei belasten diese fehlenden Einnahmen den Betrieb über Monate und haben teilweise erhebliche wirtschaftliche Folgen. Entlassungen oder gar Unternehmensschließungen könnten die Folge sein.“

Hinzu kommt: Die Unternehmen haben nicht nur über Monate hinweg finanzielle Verluste zu verkraften, sondern müssen zur Zeit darüber hinaus miterleben, wie die Wirtschaftshilfen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Direkte Mitbewerber, die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können, können darüber nicht nur richtigerweise einen Teil ihrer Verluste ausgleichen, sondern erhalten auch gezielte Investitionen in die Zukunft (Digitalisierung und betriebsnotwendige Anschaffungen) erstattet. Etwa 32 Prozent der befragten Unternehmen sind davon betroffen und haben in Bezug auf finanzielle Unterstützung das Nachsehen. „Die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III sind und bleiben unser Hauptkritikpunkt! Hier bedarf es einer Anpassung, um allen Betrieben entsprechend ihrer Betroffenheit den Zugang zu Wirtschafts- und Investitionshilfen zu ermöglichen. Unternehmen, die lange Zeit Umsatzverluste auch unter 30 Prozent erleiden mussten, müssen hier gleichgestellt werden“, fordert der Verbandsvorstand.

Weitere Ergebnisse im Überblick:

  • Etwa 80 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen beanspruchen Kurzarbeit.
  • Knapp 20 Prozent sehen ihre Existenz gefährdet.
  • Nur für ca. 28 Prozent sind die Hilfen von Bund und Ländern zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden ausreichend oder voll und ganz ausreichend. Die Mehrheit (57 Prozent) empfindet sie als nicht oder ganz und gar nicht ausreichend.
  • Für 84 Prozent ist eine der größten Herausforderungen für die Zeit nach der Pandemie die veränderte Nachfrage, da gastronomische Betriebe und somit Kunden des Getränkefachgroßhandels schließen werden.
  • 75 Prozent befürchten ein verändertes Kaufverhalten, z. B. durch Lieferdienste und 74 Prozent erwarten eine weitere Konzentration der Branche.
  • Etwa die Hälfte der Befragten gibt an, dass der Fachkräftemangel vor allem bei Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern künftig wieder eine der großen Herausforderungen darstellt.
  • Die Digitalisierung von Prozessen (40 Prozent) und die zunehmende Relevanz der Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit (31 Prozent) sind ebenfalls Herausforderungen, denen die Mitglieder des Bundesverbandes entgegenblicken und die für die Branche mit erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Pressekontakt:

Julian Schwarzat
Tel.: + 49 211 633938
E-Mail: schwarzat@bv-gfgh.de

Das Mehrwegzeichen und der Arbeitskreis Mehrweg

Das Mehrwegzeichen und der Arbeitskreis Mehrweg

Es leuchtet blau und grün. Die beiden Farben stehen für zwei wesentliche Nachhaltigkeitsdimensionen von Mehrwegsystemen: Klima- und Ressourcenschutz. Der stilisierte Kreis symbolisiert den Mehrwegkreislauf, in dem verschiedenste Partner zusammenarbeiten. Und die Schrift in dem Zeichen ist die DIN 1451 – die Schrift, die auch für fast alle Hinweisschilder im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit verwendet wird. Auch sie ist bewusst gewählt – denn das Mehrwegzeichen ist der Mehrwegweiser!

Seit mehr als 15 Jahren weist das Mehrwegzeichen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Mehrweggebinde hin. Es ziert die Etiketten vieler Bier-, Mineralwasser-, Erfrischungsgetränke-, Fruchtsaft- und Weinflaschen von rund 200 Unternehmen und weit mehr als 600 Marken. Es wird auf Webseiten und in Werbemedien genutzt. Am POS findet es sich an Regalen, auf Postern und Metoschildern, auf Handzetteln und nicht zuletzt auf vielen Lkw des GFGH. Es ist das anerkannte Zeichen für Mehrweg. Ministerien, Behörden wie auch Verbraucherverbände und Umweltorganisation erkennen das Zeichen an und empfehlen dessen Verwendung.

2005 kam das Mehrwegzeichen auf den Markt. Notwendig wurde es durch die Einführung des Pflichtpfandes im Jahr 2003. Bis dahin war das Pfand ein einfaches Unterscheidungsmerkmal zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen. Doch seit 2003 kann eine Pfandflasche sowohl Einweg- als auch Mehrwegflasche sein. Und das verwirrt Verbraucherinnen und Verbraucher bis heute. Nach der jüngsten repräsentativen Umfrage des Arbeitskreises Mehrweg vom November 2020 sind immer noch 42 Prozent der Bevölkerung in Deutschland der Meinung, alle Pfandflaschen würden wieder befüllt. Darüber hinaus gilt das Mehrwegzeichen heute auch als ein Signal. Hersteller und Handel kommunizieren mit dem Mehrwegzeichen, sich bewusst für die nachhaltige Verpackungslösung Mehrweg entschieden zu haben.

Arbeitskreis Mehrweg

Für die Markenführung, die Kommunikation und das Management des Mehrwegzeichens ist der Arbeitskreis Mehrweg verantwortlich. Er hat acht Gesellschafter und Partner, bestehend aus Verbänden der Getränkeindustrie, des Getränkehandels, darunter der Bundesverband des Getränkefachgroßhandels sowie den Umweltorganisationen Deutsche Umwelthilfe und NABU. Die Arbeit finanziert sich aus den Beiträgen der Zeichenverwender. Den Handelspartnern wird das Mehrwegzeichen kostenlos zur Nutzung bereitgestellt, um so die Verbreitung und Kommunikation des Zeichens am POS zu fördern. So klar der Arbeitskreis Mehrweg die Vorteile von Mehrweggebinden benennt, hält er sich im politischen Lobbying für Mehrweg bewusst zurück. Diese Aufgabe liegt traditionell bei den entsprechenden Verbänden und Organisationen wie Pro Mehrweg und der Mehrweg Allianz, mit denen der Arbeitskreis in regelmäßigem Austausch steht.

Info-Point für Mehrweg

In vergangenen Jahren hat der Arbeitskreis Mehrweg zunehmend auch die Aufgabe als Informationsstelle rund um Mehrwegthemen übernommen. Zwar war dies bereits mit Gründung des Arbeitskreises Teil des Auftrages, doch hat sich mit dem wachsenden Interesse an Mehrweggebinden in den vergangenen Jahren die Zahl der Anfragen erhöht. So holen nicht nur Getränkeunternehmen und Getränke-Start-ups Informationen zu Mehrweg ein, sondern zunehmend auch Unternehmen aus anderen Bereichen der „Fast Moving Consumer Goods“. Aber auch Behörden, Botschaften und Verbände gehören zu den Gesprächspartnern des Arbeitskreises.

Europaweites Interesse am deutschen Mehrwegsystem

Seit gut zwei Jahren nehmen die internationalen Anfragen zum deutschen Mehrwegsystem an den Arbeitskreis zu. Der Hintergrund dafür liegt im Kontext des neuen Kurses der EU-Kommission. Mit der sogenannten Einwegplastikrichtlinie, die 2018 vorgestellt und 2019 verabschiedet wurde, hat die Kommission in Brüssel einen neuen Kurs in der Verpackungspolitik eingeschlagen. Eine Folge der Richtlinie wird der sukzessive Aufbau bepfandeter Rücknahmesysteme für Getränkeverpackungen in ganz Europa sein. Die Kommission hat zugleich im Kontext des Green Deals und des daraus abgeleiteten Aktionplans für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan“) erstmals deutlich erklärt, Mehrwegsysteme zu fördern. In der Novellierung der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie der EU, die im Herbst 2021 abgeschlossen sein soll, wird diese neue Linie der EU-Politik deutlich sichtbar werden.

Auch in den europäischen Nachbarländern wird Mehrweg immer öfter als Teil einer nachhaltigen Verpackungspolitik begriffen. So sieht bspw. eine neue französische Gesetzgebung künftig verbindliche, wenn auch niedrige, Mehrwegquoten für Getränke und andere Lebensmittel vor. Die niederländische Regierung hat Anfang Februar 2021 angekündigt, die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen nach dem deutschen Vorbild auszubauen und nachhaltige Verpackungen zu fördern.

Fazit: Galten die deutschen Mehrwegsysteme vor einigen Jahren eher noch als eine exotische Extravaganz des deutschen Marktes, sieht es derzeit so aus, als könnten sie zum Exportschlager werden. Der Arbeitskreis Mehrweg sieht dies als Chance für die deutsche Getränkewirtschaft, den Handel und alle Dienstleister in diesem Marktsegment; haben sie doch einen jahrzehntelangen Vorsprung im erfolgreichen Management von Mehrweg.

Arbeitskreis Mehrweg GbR: Telefon: +49 228 2997515-0 | E-Mail: info@mehrweg.org | Internet: www.mehrweg.org

Der GFGH und die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin

Der GFGH und die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin

Die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) wurde 1883 von der Brau- und Malzindustrie als Verein gegründet. Bis heute ist sie ein weltweit bekanntes Institut, das durch den Betrieb und Unterhalt von Lehr-, Versuchs- und Forschungseinrichtungen der Förderung der Brauwirtschaft dient.

Der VLB Fachausschuss für Logistik beschäftigt sich seit vielen Jahren u. a. mit den unterschiedlichsten Herausforderungen der Getränkelogistik und des Leergutmanagements sowie deren Optimierung. Der Arbeitskreis „Digitalisierung des Leergutmanagements“ entwickelt Lösungsansätze, wie die Digitalisierung mehr Transparenz in den Bereich der Leergutrückführung und -Sortierung durch den Einsatz von digitalen Technologien bringen kann.

Das Forschungsinstitut für Management und Getränkelogistik bearbeitet schwerpunktmäßig Projekte und Forschungsaufträge mit Querschnittscharakter zwischen Ingenieurs- und Wirtschaftswissenschaften. Aktuelle Tätigkeitsfelder sind die allgemeine Getränkelogistik, Ladungssicherheit, Optimierung von Transportverpackungen (Ladeeinheitensicherung), der Einsatz von AutoID und RFID in der Getränkebranche, elektronischer Geschäftsdatenaustausch und Digitalisierung.

Der Vorsitzende des Fachausschuss Logistiks der VLB ist Getränkefachgroßhändler Michael Kappesser, Geschäftsführer der Getränke Schneider GmbH aus Wiesbaden-Frauenstein. Wir sprachen anlässlich seiner vorherigen Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden mit ihm.

 

BV GFGH: Lieber Herr Kappesser, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl und dem damit verbundenen neuen Amt. Wie kommt ein Mann des GFGH zu einem Amt in der VLB Berlin?

Michael Kappesser: Im Jahr 1999 habe ich auf eine Empfehlung hin meinen ersten Logistikfachkongress der VLB in Oberursel besucht und war begeistert von dem Format, das hier geboten wurde. Kurzweilige Vorträge zu einem logistischen Thema, die durch Projektbeschreibungen und Praxisberichte untermauert wurden. Gerne wollte ich zu diesen Themen mehr erfahren, daher wurden wir 2003 Mitglied bei der VLB und ich arbeite seitdem im Fachausschuss Logistik mit.

Im Jahr 2019 hat der Fachausschuss beschlossen, dass er zukünftig in einem rollierenden System den Vorsitzenden und den Stellvertreter wählt und so kam die Frage auch an mich, ob ich mir vorstellen könnte, ein solches Amt zu begleiten.

BV GFGH: Bitte erklären Sie uns kurz, womit sich der Fachausschuss Logistik beschäftigt.

Michael Kappesser: Der Fachausschuss beschäftigte sich in der Vergangenheit z. B. mit dem Thema
Ladungssicherung. Hier wurden Erkenntnisse aus der Praxis in die VDI 2700 Blatt 12 mit eingearbeitet. Des Weiteren wurde ein VLB Handblatt erstellt, das auf die Anforderungen der Ladungssicherung einging und für den Verlader eine Verladeanweisung speziell für die Getränkebranche enthält.

Aktuell beschäftigt sich der Fachausschuss mit dem Thema Digitalisierung von Leergut nach Vorbild des Standards der GS1, einer Vergabe von GTINs für jeden Leergutartikel, um später lieferantenabhängig Leergutströme erfassen und kommunizieren zu können und dem Lieferanten und Spediteur eine bessere Planung für zu erwartendes Leergut in der Abfüllung und im Frachtraum zu ermöglichen.

BV GFGH: Was sind Ihrer Einschätzung nach die größten logistischen Herausforderungen für die Getränkebranche in den nächsten Jahren und was muss die Branche tun, um Ihnen zu begegnen?

Michael Kappesser: Die große Herausforderung der nächsten Jahre wird weiterhin die Umsetzung der Digitalisierung sein, denn nur durch eine Vernetzung aller Teilnehmer der Supply Chain können die logistischen Herausforderungen des Tagesgeschäftes wie z. B. knapper Frachtraum, steigende Energiekosten und nachhaltiger Umweltschutz gemeistert werden.

BV GFGH: Warum ist ein Engagement des GFGH an dieser Stelle aus Ihrer Sicht so wichtig?

Michael Kappesser: Für mich ist es wichtig, dass sich noch mehr Betriebe in der VLB engagieren, damit auch diese Strukturen neben Herstellern und Getränkelogistikern berücksichtigt werden und somit maßgeblich die Zukunft mitgestalten.

BV GFGH: Kann jeder Getränkehändler hier mitwirken bzw. wie können Belange des GFGH in das Gremium getragen werden?

Michael Kappesser: Grundsätzlich kann jeder hier mitwirken. Für eine dauerhafte Mitarbeit ist eine Mitgliedschaft unumgänglich. Anregungen und Fragen können über den Bundesverband oder direkt an den VLB Fachbereich Management und Getränkelogistik gestellt werden.

BV GFGH: Lieber Herr Kappesser, herzlichen Dank für Ihren Einsatz für die Belange des GFGH und viel Erfolg bei Ihrer weiteren Arbeit in der VLB.