GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2022.

GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2022.

Der 5. und 6. September 2022 standen in Unterschleißheim/München ganz im Zeichen des Getränkefachgroßhandels. Denn an diesen beiden Tagen fand unser Branchenevent GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. statt – mit über 500 anwesenden Vertreter*innen der Branche.

Neben dem Austausch untereinander, über 35 Präsentationsständen der Industriepartner und der Ehrung von „Deutschlands besten Getränkehändlern 2021 & 2022“, dem Praxispanel über „Nutzen und Wirkung von Artikelstammdaten in der Getränkewirtschaft“ war vor allem das hochkarätig besetzte Podium ein Highlight. So sprachen u. a. der langjährige Bundes- und Landesminister Dr. Thomas de Maizière und die Neurowissenschaftlerin Prof. Dr. Maren Urner auf der Veranstaltung.

Eine Zusammenfassung von GETRÄNKE. GROSS. HANDELN. 2022. und einen ausführlichen Rückblick auf die Veranstaltung hat Thomas Eisler vom Verlag W. Sachon veröffentlicht.

Erfolgreiche erste digitale Delegiertenversammlung des BV GFGH

Erfolgreiche erste digitale Delegiertenversammlung des BV GFGH

 

Erstmals in über 120 Jahren Verbandsgeschichte musste die diesjährige Jahrestagung und Delegiertenversammlung des BV GFGH aus bekannten Gründen online stattfinden.

 

Rund 100 Mitglieder folgten am 23. März 2021 den Ausführungen unseres Verbands, was die größten Herausforderungen der Branche mit einem Rückblick auf das Corona-Jahr 2020, verbandsinterne Themen, die Lobbyarbeit sowie Ausblicke in die Zukunft anbelangt. Wichtige Abstimmungen wurden erstmals per Onlineabfrage durchgeführt.

 

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Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presseerklärung vom 11. Dezember 2020:

Wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem:
Getränkewirtschaft begrüßt Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben die Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern zur zukünftigen steuerlichen Behandlung von Mehrwegflaschen begrüßt. Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, haben nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen. „Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung.

Mit einem diese Woche vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Bilanzierung von Pfandgeldern wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen. Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe – insbesondere bei der Rückführung des Leerguts – zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem sowie die Betriebe dadurch massiv belastet. Aus diesen Gründen soll es nach dem Beschluss der Finanzbehörden auch künftig nicht beanstandet werden, wenn Betriebe Einheitsleergut steuerbilanziell weiterhin wie Individualleergut verbuchen.

„Wir danken allen Partnern aus Politik, Wirtschaft und von Seiten der Umweltverbände, die uns über Monate in unseren Anstrengungen unterstützt haben, gemeinsam mit Bund und Ländern einen guten Kompromiss im Interesse des Mehrwegsystems und der Getränkewirtschaft zu finden“, erklärten die Verbände. Sie hoben besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen und den Bundestag hervor. Bundesfinanzministerium und Bundesumweltministerium hätten sich an der Seite der Bundesländer für eine pragmatische und zielführende Regelung eingesetzt, die für die Betriebe wie für die Finanzverwaltung praktikabel und unbürokratisch sei. „Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, die im BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen.“

Für alle Mitglieder der Verbände der Getränkewirtschaft werden im Januar 2021 kostenfreie Webinare angeboten, in denen über die Umsetzung der neuen Regelung in die Praxis informiert wird. Voranmeldungen sind bereits jetzt per Mail beim Deutschen Brauer-Bund möglich. Das BMF-Schreiben kann hier abgerufen werden.

Ansprechpartner für die Medien

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 211 683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Telefon: +4930 20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Telefon: +49 228 954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Roland Demleitner, Geschäftsführer
Verband Private Brauereien Deutschland e.V.
Rheinstraße 11
65549 Limburg
Telefon: +49 6431 52048
info@private-brauereien.de
www.private-brauereien.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 30 259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

BGA-Pressemitteilung: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

Nachdem gestern bereits die Verbände-Allianz der Getränkewirtschaft zu den drohenden Folgen des „Lockdown light“ für die Großhändler Stellung bezogen hat, zieht heute unser Spitzenverband, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) nach.

Pressemitteilung vom 3. November 2020:

BGA: Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe

„Der erneute temporäre Lockdown für Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und weitere Wirtschaftsbereiche hat existenziell bedrohliche Folgen für viele Unternehmen im Groß- und Außenhandel, die mit diesen Branchen auf das engste verzahnt sind. Wir plädieren daher eindringlich, diese Unternehmen nicht zu vergessen und sie in die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinzubeziehen. Um die Folgen abzumildern, muss auch den mittelbar betroffenen Zulieferbetrieben dringend geholfen werden.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), im Hinblick auf die grundsätzliche Bereitschaft der Politik, Unterstützungsmaßnahmen auch für diejenigen Unternehmen zu ergreifen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen der Politik betroffenen sind.

„Die fast immer familiengeführten mittelständischen Unternehmen haben sich zu einem bedeutenden Teil als Lieferanten von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken auf ihre Kunden in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen hochspezialisiert. So entfallen beispielsweise im Bereich des Großhandels für Foodservice und weiteren Bereichen des Zustellgroßhandels mit der Schließung der Hauptkundengruppe Gastronomie über 60 Prozent der Geschäfte. Ähnlich dramatisch ist die Situation für kleine Fachgroßhändler, die ausschließlich die Gastronomie mit beispielsweise Fleisch, Obst und Nonfood-Produkten beliefern. Solche Unternehmen sind somit von der Schließung ebenso betroffen wie die Gastronomen selbst. Sie sehen sich nun sehr kurzfristig und unverschuldet mit erneuten massiven Umsatzeinbrüchen in den kommenden Wochen konfrontiert und bangen um ihre betriebliche Existenz und die ihrer Familien und Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen zum Überleben gleichermaßen staatliche Unterstützung. Zudem kann nur so gewährleistet werden, dass die jetzt geschlossenen Sektoren schnell wieder durchstarten können. Diejenigen Unternehmen im Großhandel, die von den jetzigen Schließungsmaßnahmen in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark betroffenen sind, müssen daher unbedingt in die außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinbezogen werden“, so Börner abschließend.

ANSPRECHPARTNER FÜR DIE MEDIEN
André Schwarz, Pressesprecher
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: +49 30 590099520
E-Mail: andre.schwarz@bga.de

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.

 

Gemeinsame Presse­erklärung der Verbände der Getränkewirtschaft: Weichenstellung für das Mehrwegsystem

Gemeinsame Presse­erklärung der Getränke­wirtschaft: Wirksame Hilfen und klare Perspektiven – jetzt!

Gemeinsame Presseerklärung vom 2. November 2020:

Wirksame Hilfen und klare Perspektiven – jetzt!

Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur heute in Kraft getretenen Schließung von Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen haben nicht nur für die Gastronomie dramatische Auswirkungen. Auch die Getränkewirtschaft mit mehreren tausend mittelständischen und handwerklichen Betrieben wird durch die Maßnahmen massiv belastet. Die Verbände der Getränkewirtschaft erklären sich solidarisch mit Gastronomie und Hotellerie – sie sind und bleiben unsere wichtigsten Partner.

Ob Restaurant, Hotel oder die Kneipe um die Ecke – das Gastgewerbe hat in den vergangenen Monaten immense Anstrengungen geleistet, um die Vorgaben für den Infektionsschutz umzusetzen. Die Corona-Pandemie stellt für die gesamte Gesellschaft eine sehr ernsthafte Bedrohung dar. Viele Betriebe sind deshalb teilweise noch über die staatlichen Standards hinausgegangen und haben bis zuletzt in Hygienekonzepte und Außenbereiche investiert, um auch während der kalten Jahreszeit für Gäste und Mitarbeiter einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Umso bitterer ist es für die Gastronomie, dass nun ein erneuter Lockdown erfolgt, der die existenzbedrohten Betriebe nach einer kurzen Phase der Erholung zur Schließung zwingt. Zu Recht weist die Gastronomie auf das hohe Maß des Infektionsschutzes hin und stellt die Frage, wie viele der bisher nachgewiesenen Infektionen tatsächlich auf Gaststätten oder Hotels zurückzuführen sind. Wir sind überzeugt: Nur wenn politische Entscheidungen auf einem festen wissenschaftlichen Fundament stehen, werden sie ein Höchstmaß an Akzeptanz finden. Die Schließung der Gastronomie dürfte dazu führen, dass sich noch mehr soziale Kontakte ins Private verlagern und damit ins Unsichtbare, wo sie wirksamen Hygienekonzepten und einer Nachverfolgbarkeit entzogen sind.

Begründet wurde die erneute Schließung der Gastronomie von Bund und Ländern damit, dass im Gegenzug andere Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft geöffnet bleiben können. Wenn der Staat mit Blick auf das Gemeinwesen gezielt einen einzelnen Wirtschaftsbereich besonderen Belastungen aussetzt, steht er in der Pflicht, die betroffenen Betriebe und Mitarbeiter auch besonders zu unterstützen. Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, „massiv wirtschaftliche und finanzielle Hilfe anzubieten“. Und wir erwarten, dass die angekündigten Hilfen nunmehr schnell und unbürokratisch auf den Weg gebracht werden. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass über die Gastronomie hinaus ähnlich schwer betroffene Betriebe der (Liefer-)Kette eine Unterstützung erhalten, die diesen Namen verdient und das Überleben dieser Betriebe sichert.

Gaststätten und Hotels, Kneipen und Bars, Clubs und Caterer, Event- und Konzertveranstalter, Getränkewirtschaft und andere Zulieferer – sie alle brauchen nicht nur Unterstützung, sondern auch eine klare Perspektive für die Zukunft. Viele dieser familiengeführten Unternehmen stehen in der Corona-Krise am Abgrund und erwarten eine Politik mit Augenmaß, die bereit ist zu einer ehrlichen Analyse der Situation, einschließlich der zeitlichen Horizonte, und einer offenen Diskussion notwendiger Maßnahmen. Ziel muss es sein, Unsicherheit zu ersetzen durch Strategien, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig das Überleben von unverschuldet in Not geratenen Betrieben.

Ansprechpartner für die Medien

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 211 683938
reinsberg@bv-gfgh.de
www.bv-gfgh.de

Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Neustädtische Kirchstr. 7A
10117 Berlin
Telefon: +4930 20916725
eichele@brauer-bund.de
www.brauer-bund.de

Udo Kremer, Geschäftsführer
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Kennedyallee 28
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9599012
udo.kremer@vdm-bonn.de
www.vdm-bonn.de

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V.

Mainzer Straße 253
53179 Bonn
Telefon: +49 228 954600
heitlinger@fruchtsaft.org
www.fruchtsaft.org

Roland Demleitner, Geschäftsführer
Verband Private Brauereien Deutschland e.V.
Rheinstraße 11
65549 Limburg
Telefon: +49 6431 52048
info@private-brauereien.de
www.private-brauereien.de

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 30 259 2580
dgross@wafg.de
www.wafg.de

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