Positive Entwicklung: Gastgewerbeumsatz im September um 2,0 Prozent gestiegen

Positive Entwicklung: Gastgewerbeumsatz im September um 2,0 Prozent gestiegen

​Der Umsatz im Gastgewerbe steigt im September 2023 gegenüber August 2023 um 2,0 Prozent (nominal um 2,6 Prozent) an. Im Vergleich zum Vorjahresmonat vermeldet das Statistische Bundesamt allerdings einen realen Verlust von 1,9 Prozent (nominal ein Anstieg um 3,7 Prozent). Die Differenz zwischen den nominalen und realen Ergebnissen spiegelt das deutlich gestiegene Preisniveau im Gastgewerbe wider. Gegenüber September 2019, dem Vergleichsmonat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, weist der Gastgewerbeumsatz ein reales Minus von 10,5 % auf.

Die Umsatzdaten im Überblick:

  • Gastgewerbe: Das Gastgewerbe verzeichnet im September 2023 einen Umsatzgewinn von realen 2,0 Prozent (nominal 2,6 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen Umsatzrückgang von 1,0 Prozent (nominal minus 0,4 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Im Vergleich zum August 2023 steigt der Umsatz der Branche real um 4,1 Prozent (nominal plus 4,7 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet einen realen Umsatzgewinn von 2,1 Prozent (nominal plus 2,4 Prozent) im Vergleich zum Vormonat.
  • Hotels und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Gegenüber August 2023 kommt die Branche im September 2023 auf einen realen Umsatzgewinn von 9,6 Prozent (nominal plus 11,8 Prozent).
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Im Vergleich zum Vormonat verbucht die Branche einen realen Umsatzgewinn von 16 Prozent (nominal 16,2 Prozent).

 

Kumulierte Zahlen im Überblick:

Kumuliert betrachtet, ergeben sich folgende Daten für die bisherigen Monate im Jahr 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2022:

  • Gastgewerbe: Der Umsatz im Gastgewerbe steigt real um 0,2 Prozent (steigt nominal um 8,2 Prozent).
  • Gaststätten: Das Gaststättengewerbe verbucht einen realen Umsatzrückgang von 2,8 Prozent (nominal ein Plus von 5,4 Prozent).
  • Schankwirtschaften: Die Schankwirtschaften kommen auf ein reales Minus von 11,5 Prozent (nominal minus 0,4 Prozent).
  • Gastronomie: Die Gastronomie verzeichnet ein reales Minus von 1,5 Prozent (nominal ein Plus von 7,1 Prozent).
  • Hotels und sonstige Beherbergungsstätten: Der reale Umsatz der Branche steigt um 3,8 Prozent (nominal plus 10,7 Prozent)
  • Cateringunternehmen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen: Kumuliert betrachtet, verbucht die Branche einen Umsatzgewinn von 2 Prozent (nominal plus 13,5 Prozent).

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Gemeinsame Pressemitteilung: „Breite Allianz fordert einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent“

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft • Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft • Bundesverband der Systemgastronomie • Deutscher Bauernverband • Deutscher Brauer-Bund • DEHOGA • Deutscher Konditorenbund • Deutscher Franchiseverband • Deutsches Tiefkühlinstitut • Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren • Großhandelsverband Foodservice • Leaders Club • Verband der Köche Deutschlands • Verband deutscher Schul- und Kitacaterer • Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks • Zentraler Immobilien Ausschuss

7% auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben

Berlin, 2. November 2023 – Gemeinsam appellieren wir an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wert-schöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.

Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7% liegen auf der Hand: 

Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht 

Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To-Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.

Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

7% für bezahlbare und faire Preise

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvollziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.

7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung

Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.

7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe

Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attraktives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.

Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.

Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.

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Umsatz im Getränkefachgroßhandel sinkt im August weiter

Umsatz im Getränkefachgroßhandel sinkt im August weiter

Wie schon im Vormonat sind die Umsatzzahlen des Getränkefachgroßhandels laut Statistischem Bundesamt auch im August 2023 rückläufig: Im Vergleich zum Juli 2023 erwirtschaftet die Branche ein reales Minus von 6,7 Prozent (nominal minus 6,5 Prozent).

Auch der Vergleich mit dem Vorjahresmonat fällt negativ aus. So schließt der Getränkefachgroßhandel den diesjährigen August mit einem realen Minus von 11 Prozent (nominal minus 3,2 Prozent) im Vergleich zum August 2022 ab.​

Quelle: Statistisches Bundesamt